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Abwasser

ARA-Gebühr ab 1. Januar 2010

Gemäss unserer Beitrags- und Gebührenordnung werden die Gebühren jährlich aufgrund der verbrauchten Frischwassermenge erhoben. Damit sind die Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten sowie der Ersatz für die Erneuerungen von Anlagen abzudecken. Diese Aufwendungen sind durch die Betriebsgebühren zu finanzieren und müssen selbsttragend sein.

Betriebsgebühr für angeschlossene Liegenschaften und Grundstücke

Wohnhaus

Verbrauchte Frischwassermenge Fr. 2.69/m3
(Preis ohne 8% MwSt.)
Grundgebühr inkl. 1 Wohnung Fr. 111.10
Zusatzpauschale pro Wohnung unter 3 Zimmer Fr.   27.80
Zusatzpauschale grössere Wohnung Fr.   46.30


Landwirtschaftsbetrieb ohne separate Wasseruhr für Wohnteil

Feste Gebühr Einzelperson (90 m3)  Fr. 241.65
Feste Gebühr Familie (180 m3) Fr. 483.35


Gewerbebetriebe

Verbrauchte Frischwassermenge des Vorjahres x Fr. 2.69/m3 und zusätzlich die Verschmutzung gemäss Art. 3.3.1 Ziff. 5 der Beitrags- und Gebührenordnung.