Gemäss unserer Beitrags- und Gebührenordnung werden die Gebühren jährlich aufgrund der verbrauchten Frischwassermenge erhoben. Damit sind die Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten sowie der Ersatz für die Erneuerungen von Anlagen abzudecken. Diese Aufwendungen sind durch die Betriebsgebühren zu finanzieren und müssen selbsttragend sein.
| Wohnhaus | |
| Verbrauchte Frischwassermenge | Fr. 2.20/m3 (Preis ohne 8.1 % MwSt.) |
| Grundgebühr inkl. 1 Wohnung | Fr. 120.00 |
| Zusatzpauschale pro Wohnung unter 3 Zimmer | Fr. 30.00 |
| Zusatzpauschale grössere Wohnung | Fr. 50.00 |
| Landwirtschaftsbetrieb ohne separate Wasseruhr für Wohnteil | ||
| Feste Gebühr Einzelperson | (90 m3) | Fr. 198.00 |
| Feste Gebühr Familie | (180 m3) | Fr. 396.00 |
Verbrauchte Frischwassermenge des Vorjahres x Fr. 2.20/m3 und zusätzlich die Verschmutzung gemäss Art. 3.3.1 Ziff. 5 der Beitrags- und Gebührenordnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich zusammen mit der Wasserrechnung (Akonto per 30. Juni / Ablesung per 31. Dezember).