Informationen für Hundebesitzer

Seit dem 1. April 2024 gilt im Kanton Thurgau eine verschärfte Ausbildungspflicht: Alle Hundehalter müssen innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung eines Hundes einen obligatorischen Erziehungskurs besuchen.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Die früher geltende Gewichtsgrenze von 15 kg wurde aufgehoben; die Pflicht besteht nun für jeden Hund, unabhängig von Rasse und Grösse. 

  • Dauer: Der Kurs muss mindestens 10 Lektionen umfassen.
  • Frist: Der Nachweis muss innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb des Tieres erbracht werden.
  • Inhalte: Die anerkannte praktische Hundeerziehung beinhaltet Themen wie Leinenführigkeit, allgemeinen Gehorsam und das korrekte Verhalten in der Umwelt.
  • Welpen: Bei jungen Hunden wird der Besuch eines Welpenkurses als Teil der Ausbildung empfohlen bzw. angerechnet. 

Besondere Bestimmungen

  • Haftpflichtversicherung: Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter im Thurgau muss zwingend eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken abschliessen.
  • Listenhunde: Für potenziell gefährliche Hunderassen (Rasseliste) gelten zusätzliche Bewilligungs- und Kurspflichten, die oft schon vor der Anschaffung erfüllt sein müssen.
  • Kontrolle: Die Einhaltung der Kurspflicht wird durch die jeweiligen Politischen Gemeinden überwacht.

Mögliche Kursanbieter

Anerkannte Kurse können bei zertifizierten Hundeschulen oder kynologischen Vereinen im Kanton absolviert werden, wie beispielsweise:

Weitere Details finden Sie im Merkblatt zur Hundehaltung des Verbandes Thurgauer Gemeinden.

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