Seit dem 1. April 2024 gilt im Kanton Thurgau eine verschärfte Ausbildungspflicht: Alle Hundehalter müssen innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung eines Hundes einen obligatorischen Erziehungskurs besuchen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Die früher geltende Gewichtsgrenze von 15 kg wurde aufgehoben; die Pflicht besteht nun für jeden Hund, unabhängig von Rasse und Grösse.
- Dauer: Der Kurs muss mindestens 10 Lektionen umfassen.
- Frist: Der Nachweis muss innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb des Tieres erbracht werden.
- Inhalte: Die anerkannte praktische Hundeerziehung beinhaltet Themen wie Leinenführigkeit, allgemeinen Gehorsam und das korrekte Verhalten in der Umwelt.
- Welpen: Bei jungen Hunden wird der Besuch eines Welpenkurses als Teil der Ausbildung empfohlen bzw. angerechnet.
Besondere Bestimmungen
- Haftpflichtversicherung: Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter im Thurgau muss zwingend eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken abschliessen.
- Listenhunde: Für potenziell gefährliche Hunderassen (Rasseliste) gelten zusätzliche Bewilligungs- und Kurspflichten, die oft schon vor der Anschaffung erfüllt sein müssen.
- Kontrolle: Die Einhaltung der Kurspflicht wird durch die jeweiligen Politischen Gemeinden überwacht.
Mögliche Kursanbieter
Anerkannte Kurse können bei zertifizierten Hundeschulen oder kynologischen Vereinen im Kanton absolviert werden, wie beispielsweise:
Weitere Details finden Sie im Merkblatt zur Hundehaltung des Verbandes Thurgauer Gemeinden.